HANDTHERAPIE / ERGOTHERAPIE

HANDTHERAPIE / ERGOTHERAPIE

INFORMATIONEN ZUR BEHANDLUNG

Erfolgt eine Behandlung auf ärztliche Verordnung, werden die Kosten von der Grundversicherung der Krankenkasse, der Unfallversicherung oder der Invalidenversicherung übernommen. Bei Selbstzuweisung müssen die Kosten selber getragen werden.


Eine Verordnung gilt normalerweise für neun ergotherapeutische Sitzungen. Ist das Therapieziel schon früher erreicht, wird die Behandlung früher abgeschlossen. Die Behandlung kann bei Bedarf mit einer weiteren Verordnung verlängert werden, falls dies erforderlich sein sollte. Eine Sitzung kann zwischen einer halben bis zu einer Stunde dauern und erfolgt meist ein- bis zweimal wöchentlich. In akuten Fällen können auch drei bis vier Behandlungen wöchentlich notwendig sein.


Lesen Sie mehr zu unserem Therapieangebot. Für weitere Informationen können Sie uns gerne kontaktieren.

UNSERE ÖFFNUNGSZEITEN


Mo, Di, Do
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Mittwoch
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Freitag
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Sa - So
Geschlossen

Bergstrasse 37 | 8708 Männedorf

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